Hochverrat

Strafgesetzbuch (StGB)
§ 81 Hochverrat gegen den Bund
(1) Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt

1.
den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder
2.
die auf dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern,

wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
(2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.

Ist der Tatbestand gegeben, wenn jemand Braunkohle verbrennt und damit die Klimakatstrophe mit auslöst? Der Bestand der Bundesrepublik ist dadurch gefährdet, so rein physisch. Muß demnächst mal den Generalbundesanwalt fragen.

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